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   BGH, 13.02.2024 - 4 StR 353/23   

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BGH, 13.02.2024 - 4 StR 353/23 (https://dejure.org/2024,3955)
BGH, Entscheidung vom 13.02.2024 - 4 StR 353/23 (https://dejure.org/2024,3955)
BGH, Entscheidung vom 13. Februar 2024 - 4 StR 353/23 (https://dejure.org/2024,3955)
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Volltextveröffentlichungen (7)

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    StPO: Verurteilung beruht auf DNA-Mischspur - Anforderungen an die Urteilsgründe

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 28.08.2018 - 5 StR 50/17

    Darlegungsanforderungen bei biostatistischen Wahrscheinlichkeitsberechnungen in

    Auszug aus BGH, 13.02.2024 - 4 StR 353/23
    Während bei Einzelspuren jedenfalls das Gutachtenergebnis in Form einer numerischen biostatistischen Wahrscheinlichkeitsaussage mitgeteilt werden muss, ist bei Mischspuren grundsätzlich darzulegen, wie viele Systeme untersucht wurden, ob und inwieweit sich Übereinstimmungen in den untersuchten Systemen ergeben haben und mit welcher Wahrscheinlichkeit die festgestellte Merkmalskombination bei einer anderen Person zu erwarten ist (vgl. BGH, Beschluss vom 28. August 2018 - 5 StR 50/17, BGHSt 63, 187; Beschluss vom 9. November 2021 - 4 StR 262/21; Beschluss vom 18. August 2021 - 5 StR 217/21; Beschluss vom 12. August 2021 - 2 StR 325/20; Beschluss vom 14. Juli 2021 - 6 StR 303/21; Henke, NStZ 2023, 13, 15 f. jeweils mwN).

    Ausnahmsweise kann im Urteil die DNA-Analyse der Hauptkomponente einer Mischspur nach den für die Einzelspur entwickelten Grundsätzen dargestellt werden (vgl. BGH, Beschluss vom 28. August 2018 - 5 StR 50/17, BGHSt 63, 187, Rn. 10 ff.), wenn die Peakhöhen von Hauptkomponente zu Nebenkomponente durchgängig bei allen heterozygoten DNA-Systemen im Verhältnis 4:1 stehen (vgl. BGH, Beschluss vom 29. Juli 2020 - 6 StR 183/20).

  • BGH, 18.08.2021 - 5 StR 217/21

    Darlegungsanforderungen bei biostatistischen Wahrscheinlichkeitsberechnungen in

    Auszug aus BGH, 13.02.2024 - 4 StR 353/23
    Während bei Einzelspuren jedenfalls das Gutachtenergebnis in Form einer numerischen biostatistischen Wahrscheinlichkeitsaussage mitgeteilt werden muss, ist bei Mischspuren grundsätzlich darzulegen, wie viele Systeme untersucht wurden, ob und inwieweit sich Übereinstimmungen in den untersuchten Systemen ergeben haben und mit welcher Wahrscheinlichkeit die festgestellte Merkmalskombination bei einer anderen Person zu erwarten ist (vgl. BGH, Beschluss vom 28. August 2018 - 5 StR 50/17, BGHSt 63, 187; Beschluss vom 9. November 2021 - 4 StR 262/21; Beschluss vom 18. August 2021 - 5 StR 217/21; Beschluss vom 12. August 2021 - 2 StR 325/20; Beschluss vom 14. Juli 2021 - 6 StR 303/21; Henke, NStZ 2023, 13, 15 f. jeweils mwN).
  • BGH, 12.08.2021 - 2 StR 325/20

    Darstellungsmangel bei einer molekulargenetischen Vergleichsuntersuchung

    Auszug aus BGH, 13.02.2024 - 4 StR 353/23
    Während bei Einzelspuren jedenfalls das Gutachtenergebnis in Form einer numerischen biostatistischen Wahrscheinlichkeitsaussage mitgeteilt werden muss, ist bei Mischspuren grundsätzlich darzulegen, wie viele Systeme untersucht wurden, ob und inwieweit sich Übereinstimmungen in den untersuchten Systemen ergeben haben und mit welcher Wahrscheinlichkeit die festgestellte Merkmalskombination bei einer anderen Person zu erwarten ist (vgl. BGH, Beschluss vom 28. August 2018 - 5 StR 50/17, BGHSt 63, 187; Beschluss vom 9. November 2021 - 4 StR 262/21; Beschluss vom 18. August 2021 - 5 StR 217/21; Beschluss vom 12. August 2021 - 2 StR 325/20; Beschluss vom 14. Juli 2021 - 6 StR 303/21; Henke, NStZ 2023, 13, 15 f. jeweils mwN).
  • BGH, 29.07.2020 - 6 StR 183/20

    Strafverfahren: Darstellung der DNA-Analyse der Hauptkomponente einer Mischspur

    Auszug aus BGH, 13.02.2024 - 4 StR 353/23
    Ausnahmsweise kann im Urteil die DNA-Analyse der Hauptkomponente einer Mischspur nach den für die Einzelspur entwickelten Grundsätzen dargestellt werden (vgl. BGH, Beschluss vom 28. August 2018 - 5 StR 50/17, BGHSt 63, 187, Rn. 10 ff.), wenn die Peakhöhen von Hauptkomponente zu Nebenkomponente durchgängig bei allen heterozygoten DNA-Systemen im Verhältnis 4:1 stehen (vgl. BGH, Beschluss vom 29. Juli 2020 - 6 StR 183/20).
  • BGH, 02.04.2020 - 1 StR 28/20

    Beweiswürdigung des Tatgerichts (erforderliche Darlegungen bei Anschluss an ein

    Auszug aus BGH, 13.02.2024 - 4 StR 353/23
    Überdies sind in den Urteilsgründen die wesentlichen Anknüpfungstatsachen und Darlegungen von Sachverständigengutachten so wiederzugeben, wie dies zum Verständnis des Gutachtens erforderlich ist (vgl. BGH, Beschluss vom 2. April 2020 - 1 StR 28/20, juris Rn. 4; KK-StPO/Bartel, 9. Aufl., § 267 Rn. 34 mwN).
  • BGH, 14.07.2021 - 6 StR 303/21

    Urteilsgründe (lückenhafte Beweiswürdigung; Darstellung der Ergebnisse einer

    Auszug aus BGH, 13.02.2024 - 4 StR 353/23
    Während bei Einzelspuren jedenfalls das Gutachtenergebnis in Form einer numerischen biostatistischen Wahrscheinlichkeitsaussage mitgeteilt werden muss, ist bei Mischspuren grundsätzlich darzulegen, wie viele Systeme untersucht wurden, ob und inwieweit sich Übereinstimmungen in den untersuchten Systemen ergeben haben und mit welcher Wahrscheinlichkeit die festgestellte Merkmalskombination bei einer anderen Person zu erwarten ist (vgl. BGH, Beschluss vom 28. August 2018 - 5 StR 50/17, BGHSt 63, 187; Beschluss vom 9. November 2021 - 4 StR 262/21; Beschluss vom 18. August 2021 - 5 StR 217/21; Beschluss vom 12. August 2021 - 2 StR 325/20; Beschluss vom 14. Juli 2021 - 6 StR 303/21; Henke, NStZ 2023, 13, 15 f. jeweils mwN).
  • BGH, 09.11.2021 - 4 StR 262/21

    Urteilsgründe (molekulargenetische Vergleichsuntersuchung: Darstellung,

    Auszug aus BGH, 13.02.2024 - 4 StR 353/23
    Während bei Einzelspuren jedenfalls das Gutachtenergebnis in Form einer numerischen biostatistischen Wahrscheinlichkeitsaussage mitgeteilt werden muss, ist bei Mischspuren grundsätzlich darzulegen, wie viele Systeme untersucht wurden, ob und inwieweit sich Übereinstimmungen in den untersuchten Systemen ergeben haben und mit welcher Wahrscheinlichkeit die festgestellte Merkmalskombination bei einer anderen Person zu erwarten ist (vgl. BGH, Beschluss vom 28. August 2018 - 5 StR 50/17, BGHSt 63, 187; Beschluss vom 9. November 2021 - 4 StR 262/21; Beschluss vom 18. August 2021 - 5 StR 217/21; Beschluss vom 12. August 2021 - 2 StR 325/20; Beschluss vom 14. Juli 2021 - 6 StR 303/21; Henke, NStZ 2023, 13, 15 f. jeweils mwN).
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